Landesfamilienpass
Der Landesfamilienpass ermöglicht Familen, die wohnhaft in Baden-Württemberg sind, vergünstigten oder unentgeldlichen Eintritt zu Schlössern, Museen und Gärten in Ba-Wü. Um die Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, werden die dazugehörigen Gutscheine benötigt.
Die Gutscheine sind für spezielle Veranstaltungsorte ausgestellt. Insgesamt gibt es 16 verschiedene speziell bezeichnete und sechs frei wählbare Gutscheine. In einer Liste sind alle teilnehmenden Veranstaltungsorte festgehalten. Diese findet man z.B. auf der Seite des Ministeriums für Soziales und Integration Ba-Wü.
Der Landesfamilienpass und der Erhalt der zugehörigen Gutscheine ist einkommensunabhängig und kann auf der Stadtverwaltung Weingarten beantragt werden.
Weitere Informationen
Vorraussetzungen, wie man den Pass erhält
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben.
- Alleinerziehende bekommen den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammen leben.
- Familien, die Hartz IV- erhalten
- den Kinderzuschlag erhalten
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Quelle: Karlsruher Kind Redaktion
Viele Ausflugsmöglichkeiten für wenig Geld
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 22 mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen. Mehr dazu finden sie auf der Homepage des Sozialministeriums.