Elterngeld
Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie eine Zusammenstellung der häufig gestellten Fragen zum Thema Elterngeld und damit zusammenhängende Begriffserläuterungen.
Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Diese Informationen und die unten genannte Ansprechpartnerin finden Sie auch auf der Seite der Stadt Weingarten.