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Sor­ge­recht

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Zu Fra­gen rund um das Sor­ge­recht kön­nen Sie sich an das Jugend­amt wen­den. Ob für Sie als Eltern gemein­sa­mes oder allei­ni­ges Sor­ge­recht nach der Geburt des Kin­des oder als Fol­ge von Tren­nung / Schei­dung in Fra­ge kommt oder was mit dem Sor­ge­recht geschieht, falls Sie als Mut­ter oder Vater ver­ster­ben, kann in einem per­sön­li­chen Gespräch mit den Sozi­al­ar­bei­tern und Sozi­al­ar­bei­te­rin­nen des Jugend­amts bespro­chen wer­den. Außer­dem beglei­tet das Jugend­amt fami­li­en­ge­richt­li­che Ver­fah­ren bei Sorgerechtsstreitigkeiten.

Kontaktinfo

Jugendamt Ravensburg

Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft, Unterhaltsvorschuss
Kreishaus II
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg

ju@rv.de+49 751 85 3260

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