Unterhaltsvorschuss
Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann, gibt es die Möglichkeit, dass das andere Elternteil für das Kind einen sogenannten Unterhaltsvorschuss erhält. Nähere Informationen über den Unterhaltsvorschuss und wer berechtigt ist, diesen zu erhalten gibt die Abteilung Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft und Unterhaltsvorschuss des Jugendamt Ravensburg.