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Gift

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Was tun?

Ruhe bewah­ren

Gift­in­for­ma­ti­ons­zen­tra­le 0761 / 19240 anru­fen oder wenn die ver­letz­te Per­son bewusst­los ist sofort den Not­ruf 112 anrufen

Anwei­sun­gen der Gift­in­for­ma­ti­ons­zen­tra­le befol­gen und auf kei­nen Fall eigen­stän­dig ohne Rück­spra­che mit den Fach­kräf­ten der Gift­in­for­ma­ti­ons­zen­tra­le handeln.

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Gift­not­ruf­zen­tra­le

+49 761 / 19240 

Not­ruf

112 
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Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für die Giftinformationszentrale

Wer ist betroffen?

Was hat der / die Betrof­fe­ne zu sich genommen?

Wann ist es geschehen?

Wie gelang das Gift in den Kör­per (geschluckt, ein­ge­at­met, etc.)?

Wie viel von dem Gift?

 

Ers­te Hil­fe Maß­nah­men bei Gift

Immer wenn die betrof­fe­ne Per­son bewusst­los ist, soll­ten sie umge­hend den Not­ruf 112 verständigen.

Anschlie­ßend soll­ten Sie die betrof­fe­ne Per­son in die sta­bi­le Sei­ten­la­ge brin­gen und ggf. Ers­­te-Hil­­fe-Maß­­nah­­men wie Atem­spen­de und Herz-Lun­­gen-Wie­­der­­be­­le­­bung einleiten.

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Spe­zi­fi­sche Ers­te Hil­fe Maßnahmen

Bei (Ver)Schlucken

Geben Sie der betrof­fe­nen Per­son, sofern die­se bei Bewusst­sein ist, klei­ne Schlu­cke Was­ser oder Tee, kei­ne Milch.

Bei Einatmung 

Ach­ten Sie zu jeder Zeit auf Ihren eige­nen Schutz und dar­auf sich durch das Ein­at­men der Sub­stanz nicht selbst zu vergiften.

Lüf­ten Sie bzw. brin­gen Sie die betrof­fe­ne Per­son nach drau­ßen an die fri­sche Luft.

Beru­hi­gen Sie die betrof­fe­ne Person.

Bei Kon­takt mit den Augen 

Spü­len Sie die Augen unter flie­ßen­dem Was­ser oder mit Hil­fe einer Augen­du­sche für min­des­tens zehn Minu­ten aus. Ach­ten Sie dabei dar­auf, dass die Augen­li­der der betrof­fe­nen Per­son gut geöff­net sind und der Was­ser­fluss direkt auf das Auge gerich­tet ist.

Legen Sie einen Augen­ver­band an.

Anschlie­ßend soll­ten Sie umge­hend einen Augen­arzt aufsuchen.

Bei Kon­takt mit der Haut / Berühren 

Ent­fer­nen Sie jeg­li­che Klei­dung und rei­ni­gen Sie die betrof­fe­nen Haut­stel­len gründ­lich unter flie­ßen­dem Was­ser. Dabei soll­ten Sie an Ihren eige­nen Schutz den­ken und Hand­schu­he tragen.
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Was Sie auf kei­nen Fall tun sollten:

Han­deln Sie nicht über­eilt und ohne Rück­spra­che mit der Giftinformationszentrale.

Ver­su­chen Sie nicht die betrof­fe­ne Per­son zum Erbre­chen zu bringen.

Geben Sie der betrof­fe­nen Per­son kei­ne Milch, da die­se die Auf­nah­me des Gif­tes in vie­len Fäl­len durch den Darm beschleu­ni­gen kann.

Flö­ßen Sie einer bewusst­lo­sen Per­son nie­mals Flüs­sig­keit ein.

 

Wie Sie Ver­gif­tun­gen und Ver­ät­zun­gen ver­mei­den können:

Bewah­ren Sie gefähr­li­che Sub­stan­zen wie bspw. Wasch­mit­tel, Lacke, Medi­ka­men­te außer Reich­wei­te von Kin­dern auf.

Ver­se­hen Sie bedenk­li­che Pro­duk­te wie bspw. Ent­kal­ker mit kin­der­si­che­ren Verschlüssen.

Ver­mei­den Sie die Nut­zung von flüs­si­gen Grillanzündern.

Falls Sie Rau­cher sind, ver­stau­en Sie Ziga­ret­ten­schach­teln und benut­ze Aschen­be­cher sicher außer Reich­wei­te von Kin­dern. Ziga­ret­ten und Ziga­ret­ten­stum­mel kön­nen Kin­der bei deren Ver­zehr in eine lebens­be­droh­li­che Lage versetzen.

Bewah­ren Sie gefähr­li­che Sub­stan­zen stets in deren Ori­gi­nal Behält­nis­sen auf.

Quel­le: vgl. Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung (BZgA),  https://www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/sicherheit-im-alltag/achtung-giftig/ (Zugriff: 16.01.2020)

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