Verbrennungen / Verbrühungen
Bei Verbrennungen und Verbrühungen ist schnelles Handeln erforderlich. Dennoch sollten Sie stets auf Ihren eigenen Schutz achten, Ruhe bewahren und versuchen, die betroffene Person zu beruhigen.
Erste Hilfe & was Sie NICHT tun sollten
Erste Hilfe bei Brandverletzungen und Verbrühungen
- Löschen Sie die Brandquelle (z. B. Feuer) und brennende Kleidung durch Wälzen auf dem Boden, mit einer Löschdecke/geeigneten Decke oder mit Wasser.
- Helfen Sie der betroffenen Person bei Verbrühungen die durchtränkte Kleidung schnell, aber vorsichtig auszuziehen.
- Kühlen Sie kleinere Verbrennungen/Verbrühungen, bspw. am Finger, mit handwarmem (mindestens 15 °C) Wasser für maximal zehn Minuten. Vermeiden Sie dabei unbedingt eine Unterkühlung.
- Großflächige Verbrennungen/Verbrühungen, sollten Sie keinesfalls kühlen, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Stattdessen sollten Sie die betroffene Körperstelle mit einem keimfreien Verbandstuch aus dem Verbandskasten locker und ohne Druck abdecken.
- Verständigen Sie den Notruf 112. Halten Sie für die Rettungssanitäter oder das Krankenhauspersonal den Impfpass bereit, sodass diese den Tetanusschutz überprüfen können.
Was Sie keinesfalls tun sollten
- Tragen Sie auf keinen Fall „Hausmittel“ wie bspw. Mehl, Öl oder Puder auf die verletzten Stellen auf, da dies die Verletzungen verschlimmert.
- Verzichten Sie ebenso auf das Auftragen von Brandsalben oder Brandbinden. Solche Produkte halten die Hitze im Gewebe fest, da sie keinen Sauerstoff an die verletzten Hautstellen lassen.
- Verwenden Sie auf keinen Fall Eis oder Eiswasser zur Kühlung. Kurzzeitig verschaffen Eis und Eiswasser zwar Linderung für die betroffene Person, jedoch regen sie die Durchblutung an. Das führt dazu, dass die verletzte Partie anschließend umso mehr schmerzt. Des Weiteren besteht hierbei ein stark erhöhtes Risiko der Unterkühlung.
Quelle: vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), kindersicherheit.de (Verbrennungen) und kindersicherheit.de (Verbrühungen) (Zugriff: 16.01.2020)