Wahl und Zusatzwahl
Reguläre Ergänzungswahl
Die Mitglieder des Jugendgemeinderates werden durch die Schüler aller achten Klassen der Schulen in Weingarten gewählt. Die Anzahl der zu wählenden Kandidaten einer Schule richtet sich immer nach deren jeweiliger Schülerzahl. Die Ergänzungswahlen finden jedes Jahr im Herbst statt. Es werden so jedes Jahr elf neue Jugendgemeinderäte zu den bereits amtierenden der vergangenen Jahre hinzugewählt.
Jugendgemeinderäte werden für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Es besteht allerdings die Möglichkeit nach Ablauf dieser drei Jahre sein Mandat durch den Jugendgemeinderat verlängern zu lassen.
Wahl älterer Bewerber
Um auch älteren Jugendlichen die Möglichkeit der Mitarbeit im Gremium zu geben ist es möglich jährlich maximal fünf weitere Kandidaten aus höheren Klassen (9,10,11,12,13) für ein Jahr in das Gremium aufzunehmen. Die Kandidaten müssen sich bis zur Antragsfrist melden, die mit dem regulären Wahltermin übereinstimmt und werden in der ersten Sitzung des Jugendgemeinderates nach den regulären Wahlen ausgewählt. Hinzugewählte Mitglieder können maximal drei Mal wiedergewählt werden, wobei diese spätestens an ihrem 20 Geburtstag ausscheiden. Um sich als Kandidat bewerben zu können muss die Person in Weingarten wohnhaft sein oder dort zur Schule gehen.