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Skate­park öff­net unter Auflagen

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Der Skate­park in Wein­gar­ten darf unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen und an bestimm­ten Tagen wie­der genutzt werden

Der Skate­park darf von maxi­mal zehn Per­so­nen gleich­zei­tig wäh­rend der neu ein­ge­führ­ten Öff­nungs­zei­ten genutzt wer­den. Die­se sind Mon­tag, Mitt­woch und Frei­tag jeweils von 14 bis 17 Uhr. Wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten ist das Team Jugend­ar­beit vor Ort und führt Teil­neh­mer­lis­ten, um im Fal­le einer Infek­ti­on die Infek­ti­ons­ket­ten nach­ver­fol­gen zu kön­nen. Kin­der im Alter zwi­schen 6 und 12 Jah­ren sind nur in Beglei­tung Erwach­se­ner zuge­las­sen. Damit mög­lichst vie­le Ska­ter und Scoo­ter­fah­rer von der Öff­nung pro­fi­tie­ren kön­nen, kann die Nut­zungs­zeit bei Bedarf auf max. 30 Minu­ten pro Per­son beschränkt wer­den. Außer­halb der genann­ten Zei­ten ist der Skate­park geschlos­sen und darf nicht genutzt werden.

Quel­le:

https://www.weingarten-online.de/Startseite/Presse/skatepark+oeffnet.html

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