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Eltern­geld

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Auf der Sei­te des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend fin­den Sie eine Zusam­men­stel­lung der häu­fig gestell­ten Fra­gen zum The­ma Eltern­geld und damit zusam­men­hän­gen­de Begriffserläuterungen.

 

Sie haben Anspruch auf Eltern­geld, wenn Sie

  • ihre Kin­der nach der Geburt selbst betreu­en und erziehen,
  • nicht mehr als 30 Stun­den in der Woche erwerbs­tä­tig sind,
  • mit ihren Kin­dern in einem Haus­halt leben und
  • einen Wohn­sitz oder ihren gewöhn­li­chen Auf­ent­halt in Deutsch­land haben.

Die­se Infor­ma­tio­nen und die unten genann­te Ansprech­part­ne­rin fin­den Sie auch auf der Sei­te der Stadt Wein­gar­ten.

Kontaktinfo

Stadt Weingarten

Abteilung Familie uns Soziales
Frau Anna Bugl
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten

a.bugl@weingarten-online.de+49 751 405 178

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