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Finan­zi­el­le Einzelfallhilfen

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Gera­ten Kin­der oder Fami­li­en mit Kin­dern unver­schul­det in eine finan­zi­el­le Not­la­ge oder rei­chen staat­li­che Hil­fen nicht aus für Din­ge wie drin­gend benö­tig­tes Inven­tar (bspw. Kin­der­bett, Win­ter­kla­mot­ten für Kin­der) oder Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, so kön­nen Fami­li­en sich an die unten genann­ten Stel­len wen­den. Ziel der Hil­fen sind meist ein­ma­li­ge Unter­stüt­zun­gen zur Über­brü­ckung einer Not­la­ge. Sie sind schnell, unbü­ro­kra­tisch und arbei­ten eng mit ande­ren sozia­len Koope­ra­ti­ons­part­nern (Sozi­al­amt, Cari­tas, Dia­ko­nie, etc.) zusammen.
Die genau­en För­der­richt­li­ni­en und Antrags­vor­aus­set­zun­gen fin­den Sie auf den Sei­ten der jewei­li­gen Trä­ger, wel­che hier stich­punkt­ar­tig dar­ge­stellt werden.

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Sonja-Reischmann-Stiftung 

  • Ein­zel­fall­hil­fe für Kin­der und Fami­li­en in aku­ten Notsituationen
  • Hil­fe, wenn staat­li­che Hil­fen nicht ausreichen
  • Enge Koope­ra­ti­on mit Behör­den und Anlaufstellen
  • Feri­en­frei­zei­ten
  • Gut­schein­ak­ti­on für Kin­­der-Win­­ter­­schu­he (über Jobcenter)
  • Pro­jekt Löwen­kin­der für Allein­er­zie­hen­de und deren Kin­der, die sich in einer (finan­zi­el­len) Not­la­ge befinden

 

Kin­der­stif­tung Ravensburg 

  • unter­stützt Kin­der im Ein­zel­fall schnell und unbürokratisch
  • Net­z­­werk- und Einzelaktionen
  • enge Koope­ra­ti­on mit Behör­den und Anlaufstellen

SZ Not­hil­fe e.V. Ravensburg 

  • finan­zi­el­le Hil­fen mit gerings­tem Verwaltungsaufwand
  • Hil­fe, wenn staat­li­che und pri­va­te Hil­fen nicht mög­lich sind
  • Hil­fe, wenn eine vor­über­ge­hen­de Not­la­ge gelin­dert wer­den muss
  • Antrag­stel­lung aus­schließ­lich über die Bera­tungs­stel­len der frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge und die Sozialämter
  • Vor­aus­set­zung ist, dass der/die Antragsteller/in im Land­kreis Ravens­burg wohn­haft ist

Bun­des­stif­tung Mut­ter und Kind 

  • Die Mit­tel der Stif­tung wer­den z.B. für die Erst­aus­stat­tung des Kin­des, die Wei­ter­füh­rung des Haus­halts, die Woh­nung und Ein­rich­tung sowie die Betreu­ung des Klein­kin­des gewährt.
  • Zuschüs­se wer­den nicht als Ein­kom­men auf das Arbeits­lo­sen­geld II, die Sozi­al­hil­fe und ande­re Sozi­al­leis­tun­gen angerechnet.

Stif­tung Kin­der­chan­cen Allgäu 

  • unter­stützt Kin­der im Ein­zel­fall schnell und unbürokratisch
  • Netz­werk und Einzelaktionen
  • enge Koope­ra­ti­on mit Behör­den und Anlaufstellen

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