Jugendamt
Allgemeiner Sozialer Dienst
Das Jugendamt bietet im Allgemeinen Sozialen Dienst Beratung und Unterstützung für Familien an. Die Hilfen werden individuell geplant und haben stets zum Ziel Sie als Eltern zu unterstützen, Ihre Recht und Pflichten der Sorge für Ihr Kind wahrzunehmen. Sie können sich unter anderem im Kontext von Trennung und Scheidung, schulischen Herausforderungen, Erziehungsfragen, Streitigkeiten in der Familie, Sorgerecht und Umgang an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden.
Auch Du als Kind oder Jugendliche und Jugendlicher hast einen Anspruch auf Beratung und kannst Dich dort hin wenden, wenn Du Dir Unterstützung wünschst.
Die Sozialarbeiter / Sozialpädagogen und Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen der Jugendgerichtshilfe unterstützt junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren in Strafverfahren. Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist dabei die sozialen und familiären Belangen der jungen Menschen im Strafverfahren einzubringen. Auch erhalten Sie als Eltern und Du als junger Mensch wichtige Informationen über das Strafverfahren. Gemeinsam kann so im persönlichen Gespräch eine sinnvolle Maßnahme wie bspw. gemeinnützige Arbeitsstunden gefunden werden.
Die Jugendgerichtshilfe ist gesetzlich dazu verpflichtet an Verfahren gegen junge Menschen mitzuwirken. Sie ist kein Verteidiger und unabhängig von Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht.
Zuständigkeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamt nach Wohnort
Adresse generell:
Jugendamt
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg
Baienfurt und Baindt:
Frau Meggendorfer
Telefon: 0751/85–3245
Büro: A344
Berg und Wilhelmsdorf:
Herr Hess
Telefon: 0751/85–3241
Büro: A342
Fronreute und Horgenzell:
Frau Pfau
Telefon: 0751/85–3247
Büro: A347
Weingarten (je nach Straße, aber die Mitarbeiterinnen leiten Sie individuell weiter):
- Frau Zimmermann
Telefon: 0751/85–3243
Büro: A345
- Frau Weishaupt
Telefon: 0751/85–3253
Büro: A345
- Frau Pescheck
Telefon: 0751/85–3249
Büro: A343
Wolpertswende-Mochenwangen:
Frau Weishaupt
Telefon: 0751/85–3253
Büro: A345