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Pfle­ge­fa­mi­li­en

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Die (kurz­zei­ti­ge) Unter­brin­gung eines Kin­des in einer Pfle­ge­fa­mi­lie ist eine Leis­tung der Kin­­der- und Jugend­hil­fe. Sie wird gemein­sam mit den Eltern, dem Kind/den Kin­dern, der Pfle­ge­fa­mi­lie und den Mit­ar­bei­tern bzw. Mit­ar­bei­te­rin­nen des Jugend­amts geplant und durch­ge­führt. Wenn Sie der­zeit nicht für Ihr Kind sor­gen kön­nen und Unter­stüt­zung brau­chen, so wen­den Sie sich an die Erzie­hungs­be­ra­tungs­stel­len, die­se kön­nen gemein­sam mit Ihnen nach einer geeig­ne­ten Lösung suchen. Soll­te Ihr Kind in einer Pfle­ge­fa­mi­lie unter­ge­bracht wer­den, so ist es stets Ziel die­ser Maß­nah­me die Rück­füh­rung in Ihre Fami­lie zu ermög­li­chen. Daher ist eine gute Kom­mu­ni­ka­ti­on und Koope­ra­ti­on zwi­schen den soge­nann­ten Her­­kunfts- und Pfle­ge­el­tern wichtig. 

Falls Sie als (gleich­ge­schlecht­li­ches) Paar Inter­es­se haben ein Kind oder meh­re­re Kin­de (vor­über­ge­hend) bei sich auf­zu­neh­men, kön­nen Sie sich an die zustän­di­ge Stel­le des Jugend­amts wen­den. Mit Ihnen gemein­sam wird dann geschaut, ob sie per­sön­lich und mög­li­cher­wei­se auch fach­lich geeig­net sind und Sie wer­den indi­vi­du­ell geschult und beraten. 

 

Kontaktinfo

Kontakt Jugendamt

Kreishaus II
Frau Frederike Schöllhorn-Peuker
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg

f.schoellhorn-peuker@rv.de+49 751 853213

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