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Rechts­be­ra­tung — Beratungshilfe

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Sie haben recht­li­che Fra­gen zu klä­ren oder benö­ti­gen einen Rechts­an­walt? Da dies häu­fig teu­er wer­den kann, lohnt es sich, sich bei der Bera­tungs­hil­fe des Amts­ge­richts Ravens­burg zu mel­den und dort per­sön­lich die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on darzulegen.

Um auch bei gerin­gem Ein­kom­men den Zugang zu Rechts­be­ra­tung und Gerich­ten zu ermög­li­chen, kön­nen Sie dort für außer­ge­richt­li­che Bera­tung und Ver­tre­tung Bera­tungs­hil­fe bean­spru­chen, wenn die Vor­aus­set­zun­gen hier­für vor­lie­gen (für den Fall einer Ver­tre­tung im gericht­li­chen Ver­fah­ren wäh­len Sie bit­te Pro­zess­kos­ten­hil­fe). Die Selbst­be­tei­li­gung bei einem Bera­tungs­schein beträgt 15€.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über die benö­tig­ten Unter­la­gen, Vor­aus­set­zun­gen, Kon­tak­te und For­mu­la­re fin­den sie auf der Web­site des Amts­ge­richts Ravensburg. 

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