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Strom

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Gera­de Kin­der wer­den von Kabeln und Steck­do­sen häu­fig magisch ange­zo­gen. Soll­te ihr Kind oder eine ande­re Per­son direkt mit Strom in Berüh­rung kom­men, ist es vor allem wich­tig Ruhe zu bewah­ren. Grund­sätz­lich gilt, je län­ger der Strom durch den Kör­per fließt, des­to gefähr­li­cher wird die Situa­ti­on für die betrof­fe­ne Per­son, da der Strom den Blut­fluss und somit die Sau­er­stoff­zu­fuhr hemmt. Außer­dem wer­den Strom­schlä­ge, wenn Was­ser im Spiel ist, um ein Viel­fa­ches gefährlicher.

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Ers­te Hil­fe Maß­nah­men bei Strom

Was Sie tun können: 

  • Ruhe bewah­ren.
  • Sofern mög­lich, unter­bre­chen Sie den Strom­kreis (Ste­cker zie­hen oder Siche­rung aus­schal­ten) ohne sich selbst dabei in Gefahr zu brin­gen. Soll­te das nicht mög­lich sein, ver­su­chen Sie die betrof­fe­ne Per­son unter Zuhil­fe­nah­me eines schlecht lei­ten­den tro­cke­nen Gegen­stan­des, wie bspw. eines Besen­stiels, Holz­stuhls, Leder­gür­tels von der Strom­quel­le zu entfernen.
  • Bede­cken Sie sicht­ba­re Ver­let­zun­gen mit Ver­bän­den oder sau­be­ren Tüchern.
  • Fah­ren Sie zum nächs­ten Kin­der­arzt, ihrem Haus­arzt, in das Kran­ken­haus oder ver­stän­di­gen Sie den Not­ruf 112. In jedem Fall soll­ten Sie, wenn mög­lich den Impf­pass greif­bar haben, damit unter ande­rem der Teta­nus­schutz, wenn nötig erneu­ert wer­den kann.
  • Wenn die betrof­fe­ne Per­son einen Herz- und Atem­still­stand erlei­det, soll­ten Sie direkt mit der Herz-Lun­­gen-Wie­­der­­be­­le­­bung begin­nen. Ver­stän­di­gen Sie außer­dem umge­hend den Not­ruf 112.
  • Atmet die betrof­fe­ne Per­son noch, ist aber nicht bei Bewusst­sein, so soll­ten Sie die Per­son in die sta­bi­le Sei­ten­la­ge bringen.
  • Unab­hän­gig von der Schwe­re der ersicht­li­chen Ver­let­zun­gen, soll­ten Sie mit der betrof­fe­nen Per­son einen Arzt auf­su­chen, da es in Fol­ge von Strom­ver­let­zun­gen zu Her­z­­rhyth­­mus-Stö­run­­gen kom­men kann. Außer­dem soll­ten Brand­wun­den immer ärzt­lich begut­ach­tet und ver­sorgt wer­den, da die­se eine erst­mal nicht ersicht­li­che inne­re Ver­let­zung dar­stel­len können.
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Not­ruf

112 
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Quel­le: vgl. Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung (BZgA), https://www.kindersicherheit.de/kinderunfaelle-vermeiden/artikel/stromschlag.html (Zugriff: 16.01.2020)

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