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Ver­bren­nun­gen / Verbrühungen

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Bei Ver­bren­nun­gen und Ver­brü­hun­gen ist schnel­les Han­deln erfor­der­lich. Den­noch soll­ten Sie stets auf Ihren eige­nen Schutz ach­ten, Ruhe bewah­ren und ver­su­chen, die betrof­fe­ne Per­son zu beruhigen.

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Ers­te Hil­fe & was Sie NICHT tun sollten

Ers­te Hil­fe bei Brand­ver­let­zun­gen und Verbrühungen 

  1. Löschen Sie die Brand­quel­le (z. B. Feu­er) und bren­nen­de Klei­dung durch Wäl­zen auf dem Boden, mit einer Löschdecke/geeigneten Decke oder mit Wasser.
  2. Hel­fen Sie der betrof­fe­nen Per­son bei Ver­brü­hun­gen die durch­tränk­te Klei­dung schnell, aber vor­sich­tig auszuziehen.
  3. Küh­len Sie klei­ne­re Verbrennungen/Verbrühungen, bspw. am Fin­ger, mit hand­war­mem (min­des­tens 15 °C) Was­ser für maxi­mal zehn Minu­ten. Ver­mei­den Sie dabei unbe­dingt eine Unterkühlung.
  4. Groß­flä­chi­ge Verbrennungen/Verbrühungen, soll­ten Sie kei­nes­falls küh­len, da dies zu einer gefähr­li­chen Unter­küh­lung füh­ren kann. Statt­des­sen soll­ten Sie die betrof­fe­ne Kör­per­stel­le mit einem keim­frei­en Ver­bands­tuch aus dem Ver­bands­kas­ten locker und ohne Druck abdecken.
  5. Ver­stän­di­gen Sie den Not­ruf 112. Hal­ten Sie für die Ret­tungs­sa­ni­tä­ter oder das Kran­ken­haus­per­so­nal den Impf­pass bereit, sodass die­se den Teta­nus­schutz über­prü­fen können.

Was Sie kei­nes­falls tun sollten 

  • Tra­gen Sie auf kei­nen Fall „Haus­mit­tel“ wie bspw. Mehl, Öl oder Puder auf die ver­letz­ten Stel­len auf, da dies die Ver­let­zun­gen verschlimmert.
  • Ver­zich­ten Sie eben­so auf das Auf­tra­gen von Brand­sal­ben oder Brand­bin­den. Sol­che Pro­duk­te hal­ten die Hit­ze im Gewe­be fest, da sie kei­nen Sau­er­stoff an die ver­letz­ten Haut­stel­len lassen.
  • Ver­wen­den Sie auf kei­nen Fall Eis oder Eis­was­ser zur Küh­lung. Kurz­zei­tig ver­schaf­fen Eis und Eis­was­ser zwar Lin­de­rung für die betrof­fe­ne Per­son, jedoch regen sie die Durch­blu­tung an. Das führt dazu, dass die ver­letz­te Par­tie anschlie­ßend umso mehr schmerzt. Des Wei­te­ren besteht hier­bei ein stark erhöh­tes Risi­ko der Unterkühlung.
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Not­ruf

112 
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Quel­le: vgl. Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung (BZgA), kindersicherheit.de (Ver­bren­nun­gen) und kindersicherheit.de (Ver­brü­hun­gen) (Zugriff: 16.01.2020)

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