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Wahl und Zusatzwahl

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Regu­lä­re Ergänzungswahl

Die Mit­glie­der des Jugend­ge­mein­de­ra­tes wer­den durch die Schü­ler aller ach­ten Klas­sen der Schu­len in Wein­gar­ten gewählt. Die Anzahl der zu wäh­len­den Kan­di­da­ten einer Schu­le rich­tet sich immer nach deren jewei­li­ger Schü­ler­zahl. Die Ergän­zungs­wah­len fin­den jedes Jahr im Herbst statt. Es wer­den so jedes Jahr elf neue Jugend­ge­mein­de­rä­te zu den bereits amtie­ren­den der ver­gan­ge­nen Jah­re hinzugewählt.

Jugend­ge­mein­de­rä­te wer­den für eine Amts­zeit von drei Jah­ren gewählt. Es besteht aller­dings die Mög­lich­keit nach Ablauf die­ser drei Jah­re sein Man­dat durch den Jugend­ge­mein­de­rat ver­län­gern zu lassen. 

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Wahl älte­rer Bewerber

Um auch älte­ren Jugend­li­chen die Mög­lich­keit der Mit­ar­beit im Gre­mi­um zu geben ist es mög­lich jähr­lich maxi­mal fünf wei­te­re Kan­di­da­ten aus höhe­ren Klas­sen (9,10,11,12,13) für ein Jahr in das Gre­mi­um auf­zu­neh­men. Die Kan­di­da­ten müs­sen sich bis zur Antrags­frist mel­den, die mit dem regu­lä­ren Wahl­ter­min über­ein­stimmt und wer­den in der ers­ten Sit­zung des Jugend­ge­mein­de­ra­tes nach den regu­lä­ren Wah­len aus­ge­wählt. Hin­zu­ge­wähl­te Mit­glie­der kön­nen maxi­mal drei Mal wie­der­ge­wählt wer­den, wobei die­se spä­tes­tens an ihrem 20 Geburts­tag aus­schei­den. Um sich als Kan­di­dat bewer­ben zu kön­nen muss die Per­son in Wein­gar­ten wohn­haft sein oder dort zur Schu­le gehen.

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