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Wein­gar­ten erlässt Allgemeinverfügung

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Wein­gar­ten — Die Stadt Wein­gar­ten wei­tet ihre Vor­sichts­maß­nah­men zum Schutz vor dem Coro­na­vi­rus aus. Ober­bür­ger­meis­ter Mar­kus Ewald hat am Frei­tag­mit­tag eine All­ge­mein­ver­fü­gung zum Ver­bot von Ver­an­stal­tun­gen ab 200 Teil­neh­mern sowie zur Teil­neh­mer­re­gis­trie­rung und Mel­de­pflicht von Ver­an­stal­tun­gen unter 200 Teil­neh­mern erlas­sen. Die All­ge­mein­ver­fü­gung tritt sofort in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Die Ver­fü­gung soll dazu bei­tra­gen, die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus mög­lichst zu ver­lang­sa­men und beinhal­tet das sofor­ti­ge Ver­bot von Ver­an­stal­tun­gen im gesam­ten Stadt­ge­biet mit 200 und mehr Teil­neh­mern. Bei allen gewerb­li­chen oder öffent­lich zugäng­li­chen Ver­an­stal­tun­gen mit weni­ger als 200 Per­so­nen ist der Ver­an­stal­ter laut Ver­fü­gung ab sofort ver­pflich­tet, eine Teil­neh­mer­lis­te der Besu­cher zu füh­ren und die Ver­an­stal­tung ver­bind­lich bei der Orts­po­li­zei­be­hör­de eine Woche vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn anzuzeigen.

Zur bes­se­ren Risi­ko­be­wer­tung stellt die Stadt hier­für allen Ver­an­stal­tern ab sofort auf der städ­ti­schen Web­sei­te einen Fra­gen­ka­ta­log zur Ver­fü­gung, der aus­ge­füllt der jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­an­mel­dung bei­zu­fü­gen ist. Unmit­tel­bar bevor­ste­hen­de Ver­an­stal­tun­gen bis 22. März 2020 sind sofort bei der Orts­po­li­zei­be­hör­de anzu­zei­gen. Die Orts­po­li­zei­be­hör­de hält sich vor, in begrün­de­ten Ein­zel­fäl­len auch Ver­an­stal­tun­gen mit Teil­neh­mer unter 200 Per­so­nen zu untersagen.

Die aus­führ­li­che Begrün­dung sowie die voll­stän­di­ge All­ge­mein­ver­fü­gung kann ab sofort auf der Start­sei­te der städ­ti­schen Home­page unter weingarten-online.de im hier­für ein­ge­rich­te­ten Info-Bereich zum Coro­na­vi­rus abge­ru­fen und ein­ge­se­hen wer­den. Hier steht ab sofort auch der Fra­gen­ka­ta­log für Ver­an­stal­ter zum Down­load zur Verfügung.

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