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Gewalt­freie Erziehung

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Gewalt­freie Erzie­hung bedeu­tet den Ver­zicht auf kör­per­li­che Stra­fen. Kein klei­ner Klaps, kei­ne Ohr­fei­ge, kei­ne Prü­gel. Das ist auch im BGB in §1631 Abs. 2 ver­an­kert: “Kin­der haben ein Recht auf gewalt­freie Erzie­hung. Kör­per­li­che Bestra­fun­gen, see­li­sche Ver­let­zun­gen und ande­re ent­wür­di­gen­de Maß­nah­men sind unzulässig.”

Gewalt­freie Erzie­hung umfasst außer­dem das Ver­zich­ten auf Stra­fen wie den ´Stil­len Stuhl´, also das Kind zwang­haft still sit­zen zu las­sen, oder Lie­bes­ent­zug (“Wenn du nicht brav bist, hab ich dich nicht mehr lieb”).
Für Eltern ist es oft schwer, hier den rich­ti­gen und pas­sen­den Weg in der Erzie­hung zu fin­den. In den fol­gen­den Links fin­den sie hilf­rei­che Informationen:

Was genau ist gewalt­freie Erziehung?

Wie funk­tio­niert gewalt­freie Erziehung?

Die Cari­tas bie­tet für Eltern mit Kin­dern im Alter bis 12 Jah­re den Eltern­kurs KESS (koope­ra­tiv, ermu­ti­gend, sozi­al, situa­ti­ons­ori­en­tiert) an, bei dem Erzie­hungs­kom­pe­ten­zen für eine respekt­vol­le und part­ner­schaft­li­che Erzie­hung ver­mit­telt werden.

 

Außer­dem gibt es das Fami­li­en­bil­dungs­pro­gramm PEBB (Part­ner­schaft, Erzie­hung, Bil­dung, Bera­tung), wel­ches vom Land­rats­amt Ravens­burg ange­bo­ten wird, um die Erzie­hungs- und Bil­dungs­kom­pe­ten­zen von Eltern zu stärken. 

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