Kindesunterhalt
Kinder und Jugendliche bzw. junge Volljährige haben bis zum 21. Lebensjahr einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser wird bei Kindern / Jugendlichen unter 18 in der Regel an die Eltern, bzw. wenn diese geschieden sind an den Elternteil, bei dem sich das Kind die meiste Zeit aufhält, bezahlt. Besonders in strittigen Familien kann es hilfreich sein, eine neutrale Person hinzuziehen, um das Thema Kindesunterhalt zu klären. Hierzu können Sie sich an die dafür zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamts wenden. Diese berechnen mit Ihnen gemeinsam, unter Offenlegung Ihrer finanziellen Situation, wie viel Unterhalt Ihnen zusteht und ob Sie möglicherweise auch Unterhaltsvorschuss (Verlinkung zu Unterhaltsvorschuss) erhalten können.