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Kin­des­un­ter­halt

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Kin­der und Jugend­li­che bzw. jun­ge Voll­jäh­ri­ge haben bis zum 21. Lebens­jahr einen Anspruch auf Unter­halt. Die­ser wird bei Kin­dern / Jugend­li­chen unter 18 in der Regel an die Eltern, bzw. wenn die­se geschie­den sind an den Eltern­teil, bei dem sich das Kind die meis­te Zeit auf­hält, bezahlt. Beson­ders in strit­ti­gen Fami­li­en kann es hilf­reich sein, eine neu­tra­le Per­son hin­zu­zie­hen, um das The­ma Kin­des­un­ter­halt zu klä­ren. Hier­zu kön­nen Sie sich an die dafür zustän­di­gen Mit­ar­bei­ter und Mit­ar­bei­te­rin­nen des Jugend­amts wen­den. Die­se berech­nen mit Ihnen gemein­sam, unter Offen­le­gung Ihrer finan­zi­el­len Situa­ti­on, wie viel Unter­halt Ihnen zusteht und ob Sie mög­li­cher­wei­se auch Unter­halts­vor­schuss (Ver­lin­kung zu Unter­halts­vor­schuss) erhal­ten können.

Kontaktinfo

Jugendamt Ravensburg

Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft, Unterhaltsvorschuss
Kreishaus II
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg

ju@rv.de+49 751 85 3260

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