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Mut­ter­schutz­ge­setz

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Das Mut­ter­schutz­ge­setz (MuSchG) ist ein Gesetz zum Schutz von (wer­den­den) Müt­tern bei der Arbeit, in der Aus­bil­dung und im Stu­di­um. Es dient dazu, dass ihre Gesund­heit wäh­rend der Schwan­ger­schaft, nach der Ent­bin­dung und in der Still­zeit geschützt wird und Sie kei­ne Benach­tei­li­gung auf­grund ihrer Schwan­ger­schaft erfahren.

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