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All­er­gi­scher Schock

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Durch viel­fäl­ti­ge Aus­lö­ser kön­nen all­er­gi­sche Reak­tio­nen auf­tre­ten. Die extrems­te Form von all­er­gi­schen Reak­tio­nen ist der all­er­gi­sche Schock, häu­fig auch ana­phy­lak­ti­scher Schock genannt.

Zu den häu­figs­ten Aus­lö­sern zäh­len vor allem bei Kin­dern Nah­rungs­mit­tel, Insek­ten­gif­te und Medikamente.

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Anzei­chen und Ers­te Hil­fe Maß­nah­men für einen all­er­gi­schen Schock

Anzei­chen für einen all­er­gi­schen Schock 

Grund­sätz­lich ist wich­tig, dass nicht alle der unten auf­ge­führ­ten Anzei­chen auf­tre­ten müs­sen. Soll­ten Sie mehr als zwei der Anzei­chen beob­ach­ten, soll­ten Sie Ers­te Hil­fe Maß­nah­men einleiten.

  • Haut­rö­tun­gen / Hautreizungen
  • Juck­reiz
  • Schwel­lun­gen (der Haut oder im Mund und Rachen)
  • Atem­be­schwer­den
  • Schwin­del
  • Krampf­ar­ti­ge Bauchschmerzen
  • Übel­keit bis hin zu Erbrechen
  • Bewusst­lo­sig­keit
  • Quad­deln (klei­ne Bläs­chen, die mit Flüs­sig­keit gefüllt sind)

Ers­te Hil­fe Maßnahmen 

Rufen Sie umge­hend den Notruf.

Erklä­ren Sie bereits am Tele­fon, dass die betrof­fe­ne Per­son einen all­er­gi­schen Schock erleidet.

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Not­ruf

112 
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Ers­te Hil­fe mit / ohne Notfallset

Ers­te Hil­fe ohne Notfallset 

Die betrof­fe­ne Per­son hat kein Not­fall­set bei sich:

Kon­trol­lie­ren Sie ob die betrof­fe­ne Per­son bei Bewusst­sein ist.

Ist die betrof­fe­ne Per­son nicht bei Bewusstsein:

Ist die betrof­fe­ne Per­son bei Bewusstsein:

  • Beru­hi­gen Sie die betrof­fe­ne Per­son und las­sen Sie sie nicht alleine.
  • Lei­det die betrof­fe­ne Per­son unter Schwin­del, lagern Sie die Per­son in der Schock­la­ge­rung. Lagern Sie deren Bei­ne hoch.

Ers­te Hil­fe mit Notfallset 

Die betrof­fe­ne Per­son hat ein Not­fall­set bei sich:

  • Öff­nen Sie das Not­fall­set und befol­gen Sie die im Regel­fall dar­in ent­hal­te­ne schrift­li­che Anlei­tung. Falls die Per­son bei Bewusst­sein ist und Ihnen erklä­ren kann wie Sie die Not­fall­me­di­ka­men­te ver­ab­rei­chen müs­sen, befol­gen Sie deren Anweisungen.
  • Fin­den Sie kei­ne Anlei­tung oder kann Ihnen die betrof­fe­ne Per­son das erfor­der­li­che Vor­ge­hen nicht erklä­ren, so gehen Sie vor als ob es kein Not­fall­set gäbe.
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Quel­le: vgl. www.allergieinformationsdienst.de und www.tk.de (Zugriff: 22.11.2019)

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